Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Gateway Exzellenz Start-up Center der Universität zu Köln ist bemüht, die Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Domain gateway-unikoeln.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und bezieht sich auf das Testergebnis der Selbstbewertung nach dem BITV-Prüfverfahren.
Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen.
Stand der Barrierefreiheit
Unsere Website erfüllt die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß WCAG-Standard auf dem Niveau AA. Die Konformität wurde durch einen Selbsttest überprüft.
Folgende Maßnahmen zur Barrierefreiheit wurden umgesetzt:
- Gängige assistive Technologien wie Screenreader werden unterstützt
- Alle Inhalte folgen einer logisch aufgebauten Überschriftenstruktur
- Die Darstellung kann über die Zoom-Funktion der gängigen Browser (STRG/CMD +/–) flexibel angepasst werden
- Das responsive Design sorgt dafür, dass sich die Inhalte automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen
- Formulare enthalten unterstützende Hinweise zur Eingabe
- Die Website kann vollständig per Tastatur bedient werden, inklusive Tab-Navigation
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand sind folgende Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Wir arbeiten an der Barrierefreiheit, insbesondere an diesen Maßnahmen:
- Bei der Nutzung von Screenreadern kann es aktuell zu Einschränkungen bei der Darstellung von Fehlermeldungen in Formularen kommen
- Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind
- Außerdem kann für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken keine Barrierefreiheit garantiert werden
- Daneben kann für intern verlinkte PDF-Dokumente, die über das CMS hochgeladen wurden, keine Barrierefreiheit garantiert werden
- Einzelne Bedienelemente und Kontraste entsprechen nicht vollständig den Anforderungen der BITV 2.0
- Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.07.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Seiten von gateway-unikoeln.de aufgefallen sind, oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne unter communications@gateway-unikoeln.de.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
