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Patente und Erfindungen (IP)

Wir begleiten und unterstützen euch bei eurer Idee, damit der Nutzen nicht nur anerkannt, sondern auch bestmöglich geschützt wird.

Bei der Idee kann es sich z.B. um eine Erfindung handeln, eine neue Software, ein neues mathematisches Modell, eine neue Publikation, eine neue Pflanze, eine neue Lösung für ein Problem oder ein neues Problem selbst, eine Simulation, generierte Daten, ein Design oder sogar ein Cartoon.

Good to know: Wir arbeiten eng mit den IP-Expert*innen der Universität zu Köln zusammen.

So profitiert ihr von bester Beratung durch Profis mit langjähriger Erfahrung.

Lizenzierung - warum es wichtig ist

Was ist Technology Transfer/ IP Transfer?

Klicke hier für mehr Infos.

Erfindungen und Patente

Die Transferabteilung (Abt-75) der Universität zu Köln ist zuständig für Erfindungen, Patentierungs- und Lizenzierungsverfahren sowie für Dienstleistungen rund um die Bewertung von geistigem Eigentum (IP), Vertragsgestaltung und den Zugang zu externen Dienstleistungen (z.B. mit Provendis).

Start-up Ideen

Von der ersten Idee bis zum neuen Start-up - unsere IP-Transfermanager an der Universität zu Köln haben die Schnittstellenfunktion zwischen dem Gateway ESC und der UoC-Transferabteilung.

Gemeinsam mit den Start-up-Coaches des Gateway ESC unterstützen wir euch auf eurem Weg zur Gründung eures eigenen Start-ups.

Unsere IP Transfer Services - Wir unterstützen euch:

01

bei der Beurteilung, inwieweit deine Ergebnisse und Ideen geistiges Eigentum der UoC oder anderer Dritter sind

02

bei der Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum

03

bei der Ausarbeitung wichtiger Verträge und Vereinbarungen, die für euer Start-up relevant sind (z. B. Lizenzverträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen

04

bei Verhandlungen zum Zugriff auf UoC IP

05

in Fällen, die Marken, Geschmacksmuster, Software, Urheberrechte und Know-how betreffen.

Von der ersten Idee bis zur endgültigen Verwertung: Wir ermitteln und entwickeln gemeinsam mit euch das Potenzial eurer Forschungsergebnisse und unterstützen euch bei der administrativen Abwicklung des Patentierungs- und Lizenzierungsprozesses.

Wusstest du, dass...

... dass der Stand der Technik als Rechtsbegriff im internationalen Patentrecht auch den Inhalt von Comics einschließt? Eine Patentanmeldung, die sich auf ein gesunkenes Boot bezog, das mit kleinen gasgefüllten Bällen gefüllt werden sollte, wurde abgelehnt, da diese Idee bereits von Donald Duck und seinen Neffen Tick, Trick und Track mit Tischtennisbällen in dem Comic "Die versunkene Yacht" veröffentlicht worden war.

Sprecht mit uns, bevor ihr veröffentlicht, präsentiert oder pitcht!

Jede Art von Vorveröffentlichung/Veröffentlichung weltweit könnte die Neuartigkeit deiner Erfindung/Schöpfung beeinträchtigen, sei es z. B. ein offener und öffentlicher Zugang zu einer Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit, selbst ein Buch, das in der Ecke einer abgelegenen Bibliothek versteckt ist, die Ausstellung eines Posters auf einer Konferenz oder ein Paper, das auf einem Open-Access-Server gespeichert ist.

Daher ist es ratsam, die Kolleg*innen in Abt-75 an der Universität zu Köln zu kontaktieren, bevor ihr eure Ergebnisse veröffentlicht oder bekannt gebt. Auf diese Weise verliert ihr nicht die Neuartigkeit eurer Erfindung/Kreation - eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Schutz des geistigen Eigentums (IP - Intellectual Property).

... Shuji Nakamura, einer der Nobelpreisträger für Physik 2014, wurde von seinem Unternehmen für die Entwicklung der blauen LED ursprünglich nur mit 20.000 Yen (~140 EUR) als Erfindervergütung entlohnt. Im Jahr 2002 verklagte er sein ehemaliges Unternehmen, um eine adäquate Vergütung zu erhalten.

Das Bezirksgericht Tokio sprach ihm 20 Milliarden Yen (~150 Mio. EUR) zu, die später durch einen Vergleich vom Oberlandesgericht Tokio auf 840 Millionen Yen (~6 Mio. EUR) reduziert wurden. Das ist bis heute die höchste Erfinder-Vergütung,, die in Japan vergeben wurde.

Seid ihr Mitarbeiter*innen der Universität zu Köln? Dann sprecht mit uns, wenn ihr eine Idee habt!

Nach dem deutschen Erfindergesetz haben Hochschulangehörige Anspruch auf eine Erfindervergütung in Höhe von dreißig Prozent der entsprechenden Einnahmen der Hochschule, wenn die Erfindung patentiert und anschließend gewerblich genutzt wird. Deshalb: Sprecht mit Abt-75, wenn ihr eine Idee habt! 

... das legendäre Logo von Nike, der Nike-Swoosh, 1971 von der Studentin Caroylin Davidson für den Preis von nur 35 $ entworfen wurde!

Fast zehn Jahre später, als Nike 1983 erfolgreich wurde, schenkte ihr der CEO von Nike gemeinsam mit Geschäftsanteilen einen Diamantring in Form eines Swoosh.

Sprecht mit uns, ehe ihr einen Vertrag verhandelt oder unterschreibt!

Bitte zögert nicht, uns im Vorfeld jeder Verhandlung über eine Vertragsgestaltung zu kontaktieren, damit wir euch die notwendige Unterstützung geben können. Dabei können wir entweder die Vereinbarung entwerfen, euch mit internen oder externen Ressourcen beraten oder eure Ziele aushandeln.

Kontakt

Wir freuen uns über eure Anfrage.

Pinar Öktem, M.Sc.

Project Management IP-Transfer
p.oektem@verw.uni-koeln.de+49-221-470-1930LinkedIn

Björn Schulz

Project Management IP-Transfer
b.schulz@verw.uni-koeln.de+49-221-470-1828