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Gründungssemester

Aufgeschlagenes Notizheft mit einem Stift liegend auf einer vollgeschriebenen Seite

Du würdest gerne intensiv an deiner Gründungsidee arbeiten, aber dein Studium nimmt all deine Zeit in Anspruch? Vielleicht haben wir eine Lösung für dich, sofern du an der Universität zu Köln studierst: du kannst dich offiziell beurlauben lassen und ein oder mehrere Gründungssemester beantragen.

Das heißt, du kannst ein oder mehrere Urlaubssemester wegen der Gründung eines Unternehmens beantragen. So kannst du dich voll und ganz auf die Umsetzung deiner Idee konzentrieren.

Deine Vorteile im Gründungssemester

  • Kein nachteiliger Studienverlauf. Durch das Gründungssemester wird die Regelstudienzeit nicht überschritten. So wird der BAföG-Bezug nicht gefährdet.
  • Mehr Zeit für dein Start-up. Fokussiere dich komplett auf deine Geschäftsidee. So kannst du sie z.B. frühzeitig auf Markttauglichkeit, technische und rechtliche Realisierbarkeit überprüfen.

Wie beantrage ich ein Gründungssemester?

Du musst einen Antrag auf Beurlaubung sowie einen Nachweis über die geplante Unternehmensgründung beim Studiensekretariat per Mail einreichen. Ergänzend sendest du eine Empfehlung unserer Start-up Coachs mit.

Der Nachweis kann zum Beispiel ein ausgefülltes Gateway Idea Model Canvas sein. Du kannst den Nachweis auch anders gestalten. Du solltest beschreiben können, um welches Projekt es geht, ob du schon einen Prototypen hast, eine Förderung durch das Gründerstipendium oder z.B. an Start-up Pitches teilgenommen hast. 

Den Nachweis besprichst du in einer Beratung mit unseren Start-up Coaches. Sie stellen dir im Anschluss eine Empfehlung aus. 

 

Schritte zur Beantragung des Gründungssemesters

 

Fragen und Antworten zum Gründungssemester

Wie viele Semester kann ich mich beurlauben lassen?

Bis zu 6 Urlaubssemester (abgesehen vom 1. Semester) können im Laufe des Studiums beantragt werden.

Gibt es bestimmte Fristen?

Ja. Die Fristen zur Einreichung beim Studierendensekretariat sind der 31. März für das Sommersemester und der 30. September für das Wintersemester. Bitte beachte: Die Beratung mit unseren Start-up Coaches sollte mindestens vier Wochen vor Ablauf dieser Frist stattfinden!

Ich beziehe BAföG / Studienkredit. Was muss ich beachten?

Während des Gründungssemesters bist du beurlaubt. Das heisst das Gründungssemester hat keine Auswirkung auf deine Regelstudienzeit. Dein Bafög-Bezug während deines Studiums wird so nicht gefährdet.

Wichtig zu wissen: die BAföG- und Studienkredit-Auszahlungen pausieren während des Gründungssemesters. Sobald du dein reguläres Studium wieder aufnimmst, wird die Auszahlung fortgeführt.